Angaben gemäß § 5 TMG:
GAP Vermögensverwaltung GmbH
Harry-Blum-Platz 2
D-50678 Köln
Vertreten durch:
Klaus Burkhart
Hans-Otto Trümper
Kontakt:
Telefon: 0221-800110-0
Telefax: 0221-800110-24
E-Mail: info@gap-vermoegensverwaltung.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 100229
USt-IDNR:
DE114153940
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Urheberrecht
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Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28 • 60439 Frankfurt
Graurheindorfer Straße 108 • 53117 Bonn
www.bafin.de
Die GAP Vermögensverwaltung GmbH besitzt die Erlaubnis nach § 32 KWG für die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG; § 2 Abs. 3 Nr. 9 WpHG) und die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3 KWG; § 2 Abs. 3 Nr. 7 WpHG).
Hinweis auf VuV Ombudsstelle § 36 VSBG
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter in Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die GAP Vermögensverwaltung GmbH ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60595 Frankfurt am Main
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://vuv-ombudsstelle.de
Angaben nach § 16 InstitutsVergV
Gemäß Institutsvergütungsverordnung vom 1. Januar 2014 ist die GAP Vermögensverwaltung GmbH als sog. Finanzdienstleistungsunternehmen verpflichtet, mindestens im Rahmen ihres Internetauftritts über die Grundzüge des Vergütungssystems zu unterrichten.
Unser Institut ist kein bedeutendes Institut im Sinne der Institutsvergütungsverordnung. Hieraus folgt, dass die §§ 17 ff InstitutsVergV nicht anwendbar sind.
Die Mitglieder der Geschäftsführung sowie die übrigen Mitarbeiter erhalten im Grundsatz ein fixes Gehalt. Über dieses hinaus kann es in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg und/oder der persönlichen Leistung zur Auszahlung einer variablen Vergütung kommen.
Die Höhe der Vergütungen für Geschäftsführer und Mitarbeiter ist marktüblich und sichert eine angemessene personelle Ausstattung des Instituts.
Die Größe des Unternehmens sowie seine Geschäftsstruktur mit überschaubaren Tätigkeitsfeldern bei einem eindeutigen Schwerpunkt in der Finanzportfolioverwaltung sind nicht dazu geeignet, Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu geben.
Insbesondere besteht keine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung; denn variable Gehaltsbestandteile machen nur einen untergeordneten Teil der Gesamtvergütung der Geschäftsführer und Mitarbeiter aus. Zudem ist der variable Anteil abhängig vom Gesamtergebnis der Gesellschaft und der persönlichen Leistung. Das Ergebnis der Gesellschaft wiederum hängt im Wesentlichen vom Erfolg im Kerngeschäft Vermögensverwaltung ab. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die GAP Vermögensverwaltung GmbH grundsätzlich nur aufgrund des betreuten Volumens sowie in Einzelfällen aufgrund der erzielten Performance – und nicht etwa in Abhängigkeit der initiierten Transaktionen – bezahlt wird. Garantierte variable Vergütungen werden weder an Geschäftsführer noch an Mitarbeiter gezahlt.
Die variable Vergütung betrug bei keinem Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter mehr als 50% der fixen Vergütung.
Das bestehende Vergütungssystem für Geschäftsführer und Mitarbeiter steht der Aufrechterhaltung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung nicht entgegen.